AGB

AGB klingen zwar langweilig, aber müssen sein. Ab dem nächsten Satz wird’s also ernst (und recht)!

Meine AGB orientieren sich an den von der WKO (1) und von UNIVERSITAS Austria (2) zur Verfügung gestellten Vorlagen für Sprachdienstleister:innen:

(1) Vorlage WKO

(2) Vorlage UNIVERSITAS Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachdienstleister:innen

Aktueller Stand: 01.08.2024

Zur leichteren Lesbarkeit wird in den AGB auf das Gendern verzichtet.

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) und dem Auftragnehmer (im Folgenden allgemein: „Sprachdienstleister“ und speziell in Übersetzungsdienstleistungen betreffenden Punkten auch: „Übersetzer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Sprachdienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind jedoch alle Geschlechter.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Sprachdienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und allfällige Übersetzungen in andere Sprachen sind zur Auslegung derselben nicht heranzuziehen.

2. Umfang der Leistung

2.1 Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber folgende Sprachdienstleistungen: Lektorat, Korrektorat, Textoptimierung, Texterstellung und Übersetzung. Etwaige Mehrwertdienstleistungen sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (z. B. maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren, Posteditieren einer vom Auftraggeber erstellten maschinellen Übersetzung usw.).

2.2 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit sowie rechtzeitig durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Bei bestimmten Sprachdienstleistungen wie Lektorat und Textoptimierung kann es aufgrund der natürlich vorkommenden individuellen Wahrnehmung von Anpassungen des Stils, Inhalts und Aufbaus zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Sprachdienstleister und Auftraggeber kommen. Eine völlige Fehlerfreiheit der Zieltexte wird daher grundsätzlich nicht garantiert. Korrekturen und Korrekturvorschläge in Form von Kommentaren und Anmerkungen zu den Punkten Stil, Inhalt und Aufbau sind als der Verbesserung dienende Empfehlungen zu verstehen und vom Auftraggeber zu überprüfen und zu überarbeiten. Diesbezüglich sind Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Die finale Druckfreigabe erfolgt unter eigener Verantwortung des Auftraggebers.

3. Angebot/Auftrag und Kooperation zwischen Auftraggeber und Sprachdienstleister

3.1 Ein Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Angebotsannahme durch den Auftraggeber und die darauffolgende schriftliche Auftragsbestätigung durch den Sprachdienstleister. Die Vereinbarungen zum verbindlichen Auftrag werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung, welche per E-Mail durchgeführt werden kann, festgehalten. Für das Vereinbaren von Auftragsänderungen bedarf es ebenfalls der Schriftform. Auftragsänderungen können vom Sprachdienstleister jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen korrekten Namen und seine korrekte Anschrift dem Sprachdienstleister mitzuteilen.

3.2 Der Auftraggeber hat den Sprachdienstleister, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; Folgendes kann dazu nötig sein:

    • Leitfaden für technische und redaktionelle Normen;
    • unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie (sofern der Auftraggeber die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder einer spezifischen Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er diese dem Sprachdienstleister mitteilen und ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen);
    • bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus Translation Memories;
    • im Ausgangstext referenzierte Publikationen;
    • technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;
    • Schulungsmaterial;
    • Internetadressen;
    • Paralleltexte;
    • Hintergrundtexte;
    • Betriebsbesichtigungen;
    • bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen Office-Anwendungen).

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür der Zieltext verwendet wird, z. B. ob er

3.3.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,

3.3.2 der (eigenen) Information dient,

3.3.3 der Veröffentlichung und Werbung dient,

3.3.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,

3.3.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Bearbeitung, Erstellung oder Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

3.4 Darüber hinaus muss der Auftraggeber dem Sprachdienstleister im Voraus kompetente Ansprechpartner nennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

3.5 Der Sprachdienstleister hat im Zuge von Übersetzungsaufträgen offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem Auftraggeber zu klären und kann diesen auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.

3.6 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes sowie der zur Erbringung der Dienstleistung bereitgestellten Unterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogen. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher und terminologischer Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters ausgeschlossen.

3.7 Der Auftraggeber darf den Zieltext nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Zieltext für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.

3.8 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

3.9 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

3.10 Die Zahlenwiedergabe durch den Sprachdienstleister erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßeinheiten, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

3.11 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der Auftraggeber vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.

3.12 Die ausschließliche Verwendung maschineller Übersetzung bei der Erstellung der Übersetzung seitens des Sprachdienstleisters ist ausgeschlossen. Wird von dem Auftraggeber ausdrücklich eine maschinelle Übersetzung mit anschließendem Posteditieren oder Posteditieren einer von ihm erstellten maschinellen Übersetzung gewünscht, so gilt dies als Mehrwertdienstleistung, welche nicht vom Umfang des Vertrages nach den gegenständlichen AGB abgedeckt und im Sinne des Abschnitts 4.2. gesondert zwischen Auftraggeber und Sprachdienstleister zu vereinbaren ist.

3.13 Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten.

3.14 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail), nach Vorlage der zu bearbeitenden Unterlagen erstellt und ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen des Sprachdienstleisters erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese können vom Sprachdienstleister ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

3.15 Zieltexte sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern, wobei der Auftraggeber dem Sprachdienstleister Zugang zu den von ihm gewünschten Technologien gewährt, wenn ein Zieltext in sonstiger elektronischer Form als via E-Mail zu liefern ist.

    4. Termine und Lieferung

    4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des Zieltextes ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von dem Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein bekannt zu geben.

    4.2 Auftraggeber und Sprachdienstleister müssen folgende Termine vereinbaren:

      • Eingang des Ausgangstextes und alle zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen beim Sprachdienstleister;
      • Eingang eines Korrekturexemplars beim Auftraggeber (sofern erwünscht);
      • Retournierung des Korrekturexemplars an den Sprachdienstleister;
      • Eingang des Zieltextes beim Auftraggeber in der vereinbarten Lieferform.

    4.3 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur im Falle der Einhaltung der oben angeführten Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.

    4.4 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen dem Sprachdienstleister nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Sprachdienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).

    4.5 Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail).

    4.6 Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt der Sprachdienstleister.

    4.7 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages beim Sprachdienstleister. Dieser hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Auftrages verwahrt werden. Danach ist dieser berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

    4.8 Für die Dauer der Aufbewahrung ist der Sprachdienstleister verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

      5. Honorar und Zahlungsbedingungen

      5.1 Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind. Alle angegebenen Preise enthalten derzeit (Stand: 2024) aufgrund der Kleinunternehmerregelung (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) keine Umsatzsteuer.

      5.2 Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Normseitenanzahl, Normzeilenanzahl, Wörter).

      5.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

      5.4 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

      5.5 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

      5.6 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.

      5.7 Die Leistungen des Sprachdienstleisters sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Gesamtbetrag ist inklusive möglicher Aufschläge durch Auftragsänderungen, Wochenend- oder Expressaufträge innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung der Sprachdienstleistung und gleichzeitigem Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angeführte Konto des Sprachdienstleisters zu überweisen. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den Auftraggeber nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers mit dem Tage der Bereitstellung des Zieltextes zur Abholung.

      5.8 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Dies gilt vor allem bei größeren Aufträgen. In solchen Fällen ist der vereinbarte Betrag innerhalb von 5 Tagen ab Auftragsbestätigung ohne Abzug auf das Konto des Sprachdienstleisters zu überweisen.

      5.9 Wurden zwischen Auftraggeber und Sprachdienstleister Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist der Sprachdienstleister bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für den Sprachdienstleister und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 4.1 und 4.3).

      5.10 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Zieltext sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu bearbeitende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

      5.11 Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner des Sprachdienstleisters und haftet für die vollständige Zahlung des Honorars auch dann, wenn der Auftraggeber eine andere Person als Rechnungsadressat angegeben hat.

      5.12 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form (grundsätzlich per E-Mail) zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Sprachdienstleister ausdrücklich einverstanden.

      6. Haftung für Mängel (Gewährleistung) und Schadenersatz

      6.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.

      6.2 Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Vertragsauflösung.

      6.3 Wenn der Sprachdienstleister eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Vertragsauflösung) oder eine Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Vertragsauflösung (§ 932 Abs. 4 ABGB).

      6.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

      6.5 Für Zieltexte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

      6.6 Für die Bearbeitung oder Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die von dem Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind – in solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen –, besteht keinerlei Mängelhaftung. Es tritt daher kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

      6.7 Für von dem Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.6 sinngemäß.

      6.8 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von dem Sprachdienstleister für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

      6.9 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Sprachdienstleister (d. h. lediglich durch den Zieltext selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.

      6.10 Für den Fall, dass der Auftraggeber den Zieltext zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

      7. Rücktrittsrecht (Stornobedingungen)

      7.1 Der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, hat das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Sprachdienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eines mit der Post versandten Briefs, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann auch das Muster-Widerrufsformular (Anhang 1) verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

      7.2 Bei Widerruf wird der Sprachdienstleister alle Zahlungen, welche er von dem Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei dem Sprachdienstleister eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      7.3 Wünscht der Verbraucher, dass der Sprachdienstleister vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Verbraucher den Sprachdienstleister zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich erklären (§ 10 FAGG). Dazu kann die Muster-Erklärung (Anhang 2) verwendet werden, die jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      7.4 Tritt der Verbraucher gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat, und hat der Sprachdienstleister hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der Verbraucher einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von dem Sprachdienstleister bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

      8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

      8.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

      8.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Konzepte, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z. B. Literatur oder Skripten usw. bleiben – falls nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen. Eine Übergabe von im Zuge eines oder mehrerer Aufträge vom Sprachdienstleister erstellten Translation Memories, Terminologielisten u. ä. m. an den Auftraggeber auf dessen Wunsch stellt einen von dem Auftraggeber zu vergütenden Zusatzauftrag dar.

      8.3 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

      8.4 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu bearbeiten oder zu übersetzen bzw. bearbeiten oder übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Auftraggeber sichert daher ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

      8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheber-, Marken- und/oder Kennzeichenrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. den Zieltext zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

      8.6 Der Sprachdienstleister bleibt als geistiger Schöpfer der von ihm und beauftragten Dritten geschaffenen Werke bzw. Zieltexte (erstellte Texte, angefertigte Übersetzungen) Urheber derselben und es steht ihm daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte am Zieltext. Dieser darf vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Sprachdienstleisters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Sprachdienstleisters – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

      8.7 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Sprachdienstleister zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

      8.8 Kommt es nach einer durch den Sprachdienstleister angefertigten Präsentation eines Konzepts für eine noch nicht verbindlich gewordene Texterstellung oder Textoptimierung zu keinem Auftrag, bleiben die Unterlagen des Konzeptes und deren Inhalt im Eigentum des Sprachdienstleisters. Der Auftraggeber erwirbt in solchen Fällen keine Werknutzungsrechte und ist verpflichtet, die Unterlagen an den Sprachdienstleister zurückzugeben. Es steht dem Auftraggeber nicht zu, die vom Sprachdienstleister erstellten Unterlagen des Konzeptes und deren Inhalt zu verwenden, weiterzuentwickeln, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

      8.9 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von ihm stammt bzw. mit dessen nachträglicher Zustimmung.

      9. Höhere Gewalt

      9.1 Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat der Sprachdienstleister oder der Auftraggeber, soweit möglich, seinen Vertragspartner unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat dem Sprachdienstleister bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die erbrachten Leistungen zu ersetzen.

      9.2 Als Fälle höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch den Sprachdienstleister selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

      10. Verschwiegenheit und Datenschutz

      10.1 Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich auf die Dauer von 5 Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses beschränkt.

      10.2 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.

      10.3 Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

      10.4 Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzrechtes das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen (s. Muster-Formular im Anhang der Datenschutzerklärung auf der Website, erreichbar unter folgendem Link: https://melinguist-sprachen.at/datenschutzerklaerung/). Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn der Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

      10.5 Der Sprachdienstleister leistet dem Auftraggeber Gewähr, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind (Formular Datenschutzerklärung). Bei der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber über das Kontaktformular der Website (https://melinguist-sprachen.at/kontakt/) muss dieser die Datenschutzerklärung akzeptieren, um das Formular absenden zu können. Erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber per E-Mail, so wird ihm die Datenschutzerklärung vom Sprachdienstleister ebenfalls per E-Mail übermittelt. Umgekehrt leistet der Auftraggeber dem Sprachdienstleister Gewähr, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

      11. Salvatorische Klausel

      11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

      11.2 Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

      12. Schriftform

      12.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.

      13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache

      13.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters (Mattighofen).

      13.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

      13.3 Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

      Anhang 1

      Muster-Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Widerrufsformular aus und senden Sie es zurück an: info@melinguist-sprachen.at | Melina Glechner, BA – Melinguist Sprachdienstleistungen

      Anhang 2

      Sofortige Vertragserfüllung

      Für sofortige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt zurück an:                                  info@melinguist-sprachen.at | Melina Glechner, BA – Melinguist Sprachdienstleistungen

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